Wie wird die rituelle Reinheit bei Kranken durchgeführt?

  • Der Kranke muss sich mit Wasser reinigen. Zuerst soll er sich vom Kleinen-Hadath reinigen und die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) verrichten, dann soll er sich vom großen-Hadath reinigen und die rituelle Ganzwaschung verrichten.
  • Wenn man durch die Reinigung mit Wasser befürchtet, dass sich die Krankheit vermehrt oder der Heilungsprozess gehemmt wird, dann soll man die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) durchführen.
  • Wenn der Kranke sich selber nicht reinigen kann, dann soll jemand anders ihm bei der rituellen Gebetswaschung (Wudu’) oder rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum) behilflich sein oder sie für ihn durchführen.
  • Verletzte Stellen, die beim Wudu` zu waschen sind, sollen, so weit es geht, mit Wasser gewaschen werden. Falls die Waschung mit Wasser schädlich ist, soll der Mash an dieser Stelle durchgeführt werden; und wenn auch dies schädlich ist, soll die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) durchgeführt werden.
  • Wenn es sich um einen Knochenbruch handelt, der im Gips, Schiene oder Ähnlichem liegt, soll man den ganzen verbundenen Bereich mit Wasser bestreichen (Mash); es muss Tayammum nicht durchgeführt werden, weil das Bestreichen die Waschung ersetzt.
  • Man kann die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) auch an der Wand durchführen, oder irgendetwas anderem, das rein ist und auf dessen Oberfläche Staub ist.
  • Wenn die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) auf die bisher genannten Arten nicht durchgeführt werden kann, spricht nichts dagegen, dass ein Gefäß mit Erde gefüllt wird und die Reinigung damit vollzogen wird.
  • Wenn man die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) für das Gebet vorgenommen hat, und bis zum nächsten Gebet in dieser Reinheit verweilt kann man das nächste Gebet mit dem ersten Tayammum verrichten und muss es nicht wiederholen.

  • Der Körper des Kranken muss von den Unreinheiten gereinigt werden. Wenn er dies nicht kann, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind gültig und müssen nicht wiederholt werden.
  • Der Kranke muss in reinen und nicht-reinen (Taahirah) Kleidungen das Gebet verrichten. Wenn die Kleidungen unrein werden, müssen sie mit reiner Kleidung gewechselt werden. Und wenn dies nicht möglich ist, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind richtig und müssen nicht wiederholt werden.
  • Der Kranke muss auf einer reinen Stelle beten. Wenn die Stelle unrein wird, muss man sie reinigen, austauschen mit etwas anderem (wie Gebetsteppich) oder mit etwas sauberem abdecken. Und wenn dies nicht möglich ist, soll er die Gebete in diesem Zustand verrichten. Diese Gebete sind richtig und müssen nicht wiederholt werden.
  • Der Kranke darf sein Gebet nicht auf eine andere Zeit verschieben, weil er sich selbst nicht reinigen kann. Er muss versuchen, sich so gut es geht zu reinigen und die Gebete in der vorgeschriebenen Zeitspanne verrichten.

Der Kranke, der an unwillkürlichem Harnlassen (Inkontinenz) leidet, muss, solange er nicht geheilt ist, bei jedem Gebet die Gebetswaschung vollziehen. Er soll sich für das Gebet reine Kleidung anziehen. Allah ( s ) sagt: Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt. Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.
Und der Gesandte s ) sagte: Von dem, was ich euch aufgetragen habe, führt aus (so viel) ihr vermögt. (Al-Bukhari und Muslim)