Die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum)

In der Rechtsterminologie versteht man unter Tayammum "Das Aufsuchen von reiner Erde, um sie unter Einhaltung bestimmter Regeln als Ersatz für Wasser bei den rituellen Waschungen zu verwenden". Tayammum ist eine rituelle Reinigung (Tahara) und ist ein Ersatz für die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) und die rituelle Ganzwaschung, für den Fall, wenn kein Wasser vorhanden ist. Somit kann das Gebet verrichtet werden, der Qur`an berührt werden usw. Dies beweist Allahs ( s) Aussage im Qur´an: “Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.” [4:43]

  • Dies ist eine Eigenschaft von Muhammad und seiner Umma. Der Gesandte Allahs ( s) sagte: “Ich wurde anderen Propheten mit sechs Punkten vorgezogen. Mir wurden Wörter gegeben, die knapp sind aber weite Bedeutungen ausdrücken. Mein Sieg über den Feind wurde durch Schrecken gemacht. Die Kriegsbeute ist mir erlaubt. Die Erde wurde mir rein und als Gebetsstätte gemacht. Ich bin an die Menschheit allesamt entsandt worden, und die Reihe der Propheten ist mit mir abgeschlossen.” (Sahih Muslim)

Pflicht-Teile der rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum):

Es ist erlaubt, den (Tayammum) mit dem Staub, der auf der Oberfläche der Erde ist, durchzuführen. Man beginnt mit der Absicht um die Unreinheit zu beseitigen, dann spricht man die Tasmiya "das Aussprechen von „Im Namen Allahs.“ Man schlägt mit den Innenseiten der Hände ein- oder zweimal leicht auf „die reine Erde“ und säubert die Hände anschließend vom Staub. Man streicht dann mit der linken Hand über die rechte Hand. Dann streicht man mit beiden Händen über das Gesicht. Folgender Hadith berichtet über einen Mann, der zu Omar ibn Al-Khattab ( s) kam und sagte: “Ich bin unrein (Dschunub) geworden und habe kein Wasser gefunden." Er sagte: "Dann bete nicht!" Ammar sagte: "O Amir Al-Mumineen, erinnerst du dich nicht als du und ich in einem Heer waren und beide unrein (Dschunub) geworden waren, kein Wasser fanden, du nicht gebetet hast, ich aber mich im Staub wälzte und anschließend das Gebet verrichtete? Der Gesandte Allahs ( s) hatte gesagt: “Es wäre für dich genug gewesen, wenn du so gemacht hättest: Und er schlug einmal mit seinen beiden Händen auf den Boden. Dann strich er mit der Linken auf die Rechte, dann auf die Oberfläche seiner Hände, dann auf sein Gesicht.” (Sahih Muslim)

Annullierung des Tayammum


  • Durch alles, was auch Wudu` ungültig macht.
  • Wenn Wasser wieder zur Verfügung steht.
  • Wenn der Grund behoben ist, aus welchem man das Wasser nicht benutzen durfte.

Bemerkungen:

Wer Tayammum vollzog, dann betete und danach Wasser vorfand, oder der Grund behoben war, aus welchem er das Wasser mied, muss das Gebet nicht wiederholen, auch wenn die Zeit für ein Gebet ausreicht. In einer Überlieferung von Sa’id Al-Khudari ( s) wird berichtet: Zwei Männer waren auf Reisen. Als sie beten wollten, stellten sie fest, dass sie kein Wasser bei sich hatten. Sie vollzogen die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) und beteten. Sie fanden aber innerhalb der gleichen Gebetszeit Wasser. Der eine vollzog die rituelle Gebetswaschung und wiederholte das Gebet, wobei der andere es nicht tat. Die beiden kamen zum Gesandten Allahs ( s) und erzählten ihm dies. Daraufhin sagte er zu demjenigen, der nicht wiederholte: "Du hast die Sunnah befolgt und dein Gebet ist gültig." Und zu dem, der die Gebetswaschung vollzog: "Du bekommst deinen Lohn doppelt. (Al-Mustadrak ala Al-Sahihhain)

Wer während des Gebets Wasser vorfindet oder wenn der Grund, aus welchem er das Wasser nicht benutzen konnte, aufgehoben ist, dessen rituelle Gebetswaschung wird ungültig und er muss in diesem Fall alles wiederholen. Abi Dharr sagte, dass er im unreinen Zustand (Dschunub) zum Gesandten Allahs kam, der Gesandte Wasser holen ließ und er sich damit wusch. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs ( s) zu ihm: “Der gute Duft des Muslims ist die rituelle Gebetswaschung (Wudu’). Auch wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet, wenn er es dann aber findet, soll er es berühren, denn dies ist gut für ihn.” (Musnad Al-Imam Ahmad)

Für diejenigen, die die rituelle Reinigung mit Erde (Tayammum) vornahmen wegen ritueller Unreinheit (Dschanaba), Menstruation (al-Haid), Wochenfluss (an-Nifas) oder irgendeinem Grund, der Tayammum erlaubte und betete, muss seine Gebete nicht wiederholen. Wenn jedoch das Wasser wieder zur Verfügung steht oder der Grund für die Meidung des Wassers aufgehoben ist, muss die rituelle Ganzwaschung vollzogen werden. In einer Überlieferung von Amran bin Hasien wird über einen Mann berichtet, der am Gemeinschaftsgebet nicht teilnahm: “Als der Gesandte Allahs ( s) das Gebet beendete, sagte er zu diesem Mann: ´O Soundso, was hat dich daran gehindert, das Gebet mit uns zu verrichten?´ Er erwiderte: ´O Gesandter Allahs, ich bin von der rituellen Unreinheit befallen.´ Da befahl ihm der Gesandte Allahs ( s), den Tayammum (die Trockene Waschung) mit Sand vorzunehmen; und so konnte er das Gebet verrichten.” (Sahih Al-Bukhari)