Was ist die rituelle Gebetswaschung (al-Wudu')?

Unter Wudu' versteht man die Waschung (Reinigung) bestimmter Körperteile mit Wasser, das die Eigenschaften „rein und reinigend“ (tahur) besitzt. Die Körperteile sind: das Gesicht, die Hände, der Kopf und die Füße.
Die rituelle Gebetwaschung (al-Wudu') ist Pflicht:

  • Für das Gebet, ob Pflicht (Fard) oder Sunnah. Der Prophet ( s ) sagte: “Es wird kein Gebet ohne gültige Gebetswaschung und kein Almosen von Betrug angenommen.” (Sahih Muslim)
  • Über die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba (at-Tawaf) sagte der Prophet ( s ) : “Die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba (at-Tawaf) ist ein Gebet, nur hat Allah dabei das Sprechen erlaubt, wer etwas spricht, so soll er nur Gutes sagen.” (Sahih Ibn-Haban)
  • Bei der Berührung des Qur´an. Von Abu Bakr bin Muhammad bin Amro, wird überliefert, dass der Prophet ( s ) einen Brief an die Bewohner von Yemen schrieb, der folgendes enthielt: “Nur der rituell Reine darf den Qur´an berühren.” (Sunan Al-Baihaqii)
Kein gültiges Wudu’ für denjenigen, der nicht den Namen Allahs ausgesprochen hat.
Dreimaliges Waschen der Hände zu Beginn der Gebetswaschung.

Pflicht-Teile der rituellen Gebetswaschung (al-Wudu’)

  • Die Absicht (Niyyah). Die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Zur Durchführung der rituellen Ganzwaschung muss sie davor gefasst werden. Denn es ist nicht bekannt, dass der Gesandte bei seinem Wudu’, Gebet und allen anderen gottesdienstlichen Handlungen (Ibadat), außer beim Hadsch, die Absicht mit der Zunge ausgesprochen hat. Der Beweis dafür ist der Hadith des Propheten ( s ): “Wahrlich, die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung (Hijrah) um Allahs und Seines Gesandten willen unternahm, dessen Auswanderung (Hijrah) war für Allah und Seinen Gesandten, und wer seine Auswanderung (Hijrah) um der Welt willen (Diesseits) unternahm, sie zu erlangen, oder wegen einer Frau, sie zu heiraten, dessen Auswanderung (Hijrah) war für dessentwegen er auswanderte.” (Sahih Al-Bukhari)
  • Für die Tasmiya am Anfang des Wudu’ sagt man: “Bismillah - Im Namen Allahs”. Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet ( s ) sagte: “Kein gültiges Wudu’ für denjenigen, der nicht den Namen Allahs ausgesprochen hat.” (Sunan Al-Darmii)
  • Dreimaliges Waschen der Hände zu Beginn der Gebetswaschung. Denn in der Überlieferung von Aaws Ibn Aaws Al-Thaqafi ( s ) heißt es: “Ich sah den Propheten ( s ) seine rituelle Gebetswaschung verrichten und wie er seine Hände dreimal wusch.” (Musnad Al-Imam Ahmad)
  • Dreimaliges Ausspülen des Mundes und der Nase mit der rechten Hand und Säuberung der Nase mit der linken Hand. In einer Überlieferung wird berichtet, dass Ali nach dem Fajrgebet in den Hof ging, sich setzte und zu einem Jungen sagte “Bring mir reines Wasser." Der Junge brachte ihm einen Wasserbehälter und eine Schüssel, woraufhin Ali ( s ) sagte: "Ein guter Diener." Wir saßen und schauten ihm zu. Er nahm mit der rechten Hand den Wasserbehälter und goss Wasser in seine linke Hand, stellte den Behälter zurück und wusch beide Hände, diesen Vorgang wiederholte er dreimal, ohne seine Hände in den Wasserbehälter zu führen. Dann führte er seine rechte Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und spülte Mund und Nase mit einer Hand. Er tat dies dreimal. Er führte dann wieder seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und wusch sein Gesicht dreimal. Er führte noch mal seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus, und wusch jeden Arm bis zu den Ellenbogen dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und strich mit beiden Händen über seinen Kopf von vorne nach hinten und von hinten nach vorne nur einmal. Letztlich wusch er seine Füße bis zu den Knöcheln jeweils dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, entnahm Wasser und trank es. Anschließend sagte er: Genauso pflegte der Gesandte Allahs ( s ) seine rituelle Gebetswaschung (Wudu’) durchzuführen. Wer also wissen will, wie der Prophet seine Gebetswaschung vornahm, so ist es genauso, wie ich es gemacht habe.” (Sahih Ibn Habban)
  • Waschen des Gesichts, dreimal. Zum Gesicht zählt der Bereich vom Haaransatz über der Stirn bis zum Unterteil des Kinns, und vom Ohrläppchen bis zur Ohrspitze. Allah ( s ) sagt: “O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.” [5:6]
  • Waschen der Arme, dreimal von den Fingerspitzen bis zu den Ellenbogen, beginnend mit der rechten Seite. Falls man einen Ring oder eine Uhr trägt, soll man sie während dem Waschen bewegen, damit das Wasser auch an diese Stellen kommt. Der Prophet ( s ) sagte: “Wenn ihr euch angezogen habt und die Gebetswaschung vollzieht, so fangt mit rechts an.” (Sahih Ibn-Habban)
    Von Nu`aim bin Abdullah Al-Mujmir, der sagte: “Ich habe Abu Huraira bei der Gebetswaschung zugeschaut. Er wusch sein Gesicht, er nahm dann Wasser in die Hand und wusch damit seinen rechten Unterarm bis über das Ellenbogengelenk, dann nahm er Wasser in die Hand und wusch damit seinen linken Unterarm bis über das Ellenbogengelenk. Dann strich er über seinen Kopf. Danach nahm er wieder Wasser in die Hand, verteilte es auf seinem rechten Fuß und wusch ihn bis über den Knöchel, nahm dann Wasser in die Hand und wusch damit seinen linken Fuß bis über den Knöchel." Anschließend sagte er: "Genauso sah ich den Gesandten Allahs ( s ), als er den Wudu` vorgenommen hat." Und berichtet weiter, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: "Ihr seid diejenigen, die mit einem Mal an der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk (als Spuren des Wudu`), am Tag der Auferstehung erscheinen werden. Wer von euch die Dauer seiner Niederwerfung (Sudschud) verlängern kann, der soll es tun.” (Sahih Muslim)
  • Das Bestreichen des Kopfes und der Ohren mit nassen Händen, nur einmal. Beginnend am vorderen Teil des Kopfes, nach hinten und wieder zurück. Abdullah bin Zaid sagte, dass der Prophet ( s ), “mit beiden Händen über seinen Kopf strich, angefangen vom Vorderteil seines Kopfes über die Haare bis zum Hinterkopf und wieder zurück.” (Sahih bin Khusaimah)
  • Das Führen der Zeigefinger in die Ohren und das Außen-Entlangstreichen mit den Daumen. Ibn Abbas beschrieb die rituelle Gebetswaschung des Propheten ( s ): “Dann strich er einmal über seinen Kopf und die Ohren.” (Sunan Abu Dawud)
    Und in einer anderen Erzählung: “Dann strich er über seinen Kopf, führte die Zeigefinger in die Ohren und strich mit den Daumen außen entlang.” (Sahih Ibn Habban)
    Der Prophet ( s ) sagte:: “Die Ohren sind Teil des Kopfes.” (Sunan Ibn Majah)
  • Waschen der Füße, dreimal, beginnend von den Zehenspitzen bis zu den Knöcheln und beginnend mit dem rechten Fuß. Ibn Omar ( s ) sagte: “Der Prophet ( s ) blieb einmal auf einer Reise, die wir unternommen hatten, hinter uns zurück. Er holte uns ein, als wir gerade den Wudu für ein Gebet vornahmen, welches schon überfällig war; wir fuhren deshalb (in Eile) mit den Händen über unsere Füße, da wandte sich der Prophet ( s ) mit lauter Stimme uns zu und sagte: "Wehe den Fersen, wenn sie im Feuer brennen." Und er wiederholte es zwei - oder dreimal.” (Sahih Al-Bukhari)
  • Bei der rituellen Gebetswaschung soll die Reihenfolge eingehalten werden, deshalb soll man die Reinigung wie Allah es in der vorigen Ajat befohlen hat, Glied nach Glied, vornehmen. Man soll sich beim Waschen eines Gliedes nicht so lang aufhalten, dass das vorige Glied trocknet. Der Prophet ( s ): “sah einen betenden Mann, der auf seinem Fuß einen trockenen Fleck (so groß wie ein Dirham) hatte. Der Prophet ( s ) wies ihn dazu an, die Gebetswaschung und das Gebet zu wiederholen.” (Sunan Abu Dawud)
  • Bei der rituellen Gebetswaschung soll die Reihenfolge beachtet werden, deshalb soll man die Reinigung, wie Allah im folgenden Vers (Ajat) befohlen hat, Glied nach Glied, vornehmen. Allah ( s ) sagt: “O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.” [5:6]
    Man soll sich an das halten, was der Prophet ( s ) getan hat und die Reihenfolge beachten. Der Prophet ( s ) sagte: “Dies ist die Gebetswaschung (Wudu´) und Allah nimmt kein Gebet ohne sie an.” Sunan Ibn Majah

Annullierung der rituellen Gebetswaschung (Wudu’)

  • Durch Ausscheidungen aus den beiden Ausscheidungswegen, wie Urin und Stuhlgang. Allah ( s ) sagt: “Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.” (Qur´an 4:43)
  • Ausscheidung von Blähungen, hörbare oder lautlose Winde. Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath geschah, wird solange nicht angenommen, bis er die Gebetswaschung vollzogen hat.” Ein Mann aus Hadramaut (Yemen) fragte Abu Huraira ( s ) über die Bedeutung des Hadath und er sagte zu ihm:“ Es handelt sich um das Abgehen von lautlosen und hörbaren Winden.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.135)
  • Durch Madhi, Vorflüßigkeit. Darunter versteht man die Flüssigkeit, die der Mann bzw. die Frau (Vaginalsekret) beim geschlechtlichen Vorspiel oder bei bloßer Vorstellung des Geschlechtsakts ausscheidet.
    Und durch Wadi, Nachtropfen. Darunter versteht man die weiße Flüssigkeit, die in bestimmten Krankheitsfällen nach dem Urinieren ausgeschieden wird. Von Ali ( s ), der sagte: “Ich war ein Mann, der oft Flüssigkeit (Madhi) aus der Prostata bekam, und ich schämte mich, den Propheten danach zu fragen, aus dem Grund, weil seine Tochter meine Ehefrau war. So bat ich Al-Miqdad Ibn al-Aswad, ihn danach zu fragen. Er (der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Er soll sein Glied zuerst waschen und dann die Gebetswaschung vollziehen.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.266) Ibn Abbas ( s ) sagte: “Aber beim Samenerguss (Mani) muss die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollzogen werden. Aber bei Madhi und Wadi, sagte er: Wasche dein Glied und vollziehe deine Gebetswaschung.” (Sunan Al-Baihaqi al Kubra, Hadith Nr.771)
  • Durch Ausfluss des Istihada Blutes. Dieses Blut ist ein unreines Blut und ist nicht wie das Haid-Blut (In der Rechtsterminologie versteht man unter „Haid“ das Blut, das während der Menstruation fließt).
    Von Fatima bint Abi Hubaisch, die oft Istihada Blut verlor, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Es handelt sich dabei lediglich um eine Blutader, nicht um die Monatsregel. Wenn die Monatsregel da ist, dann lasse das Gebet sein und wenn ihr gewöhnlicher Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und verrichte deine Gebetswaschung und bete.” (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.1348)
  • Durch Tiefschlaf im Liegen, indem man nichts mehr wahrnimmt. Von Ali ( s ) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wer in den Tiefschlaf verfällt, soll die Gebetswaschung vollziehen.” (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.203)
  • Von Safwan Ibn Assal Al-Murady über die rituelle Benetzung von Schuhen (Al-Mash), wird berichtet: “Wir waren mit dem Gesandten Allahs ( s ) auf Reisen und er hat uns befohlen, unsere Schuhe drei Tage lang nicht auszuziehen, außer wegen ritueller Unreinheit (nach dem Geschlechtsakt oder Samenerguss). Jedoch nicht nach Verrichten der Notdurft, Urinieren und Schlafen.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.196)
    “Was aber den Schlaf betrifft, während welchem man nicht bewusstlos ist, so annulliert dies die Gebetswaschung (Wudu`) nicht. Denn in der Überlieferung von Anas heißt es: “Die Gefährten des Gesandten Allahs ( s )haben auf das Nacht-Gebet (Ischaa`) gewartet, bis ihre Köpfe sanken. Dann beteten sie ohne die Gebetswaschung zu vollziehen.” (Sunan Abu Dawud, Hadith Nr.200)
  • Durch das Genießen von Kamel-Fleisch. Von Jaber bin Samrah ( s ), der sagte: Ein Mann fragte den Gesandten Allahs ( s ): “Soll ich meine Gebetswaschung vollziehen, wenn ich Schafsfleisch gegessen habe? Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: Wenn du willst vollziehe deine Gebetswaschung und wenn du nicht willst, so tue es nicht. Dann sagte der Mann: Wenn ich Kamelfleisch gegessen habe, soll ich meine Gebetswaschung vollziehen? Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: Ja du sollst deine Gebetswaschung vollziehen, wenn du Kamelfleisch gegessen hast! Dann sagte der Mann: Kann ich dort beten, wo die Schafe sich aufhalten? Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: Ja! Dann sagte der Mann: Kann ich dort beten, wo die Kamele sich aufhalten? Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: Nein.” (Sahih Muslim, Hadith Nr.360)
  • Durch Wahnsinn, Bewusstlosigkeit oder Geistesabwesenheit, durch Trunkenheit bzw. manche Medikamente, weil man dadurch die Kontrolle über sich verliert. Denn die Zurechnungsfähigkeit oder der Verstand ist eine Voraussetzung für die Gottesdienste. Von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Das Schreibrohr wurde für drei aufgehoben: Für den Verrückten, bis er wieder zu sich kommt; für den Schlafenden, bis er wieder aufwacht und für den Knaben, bis er erwachsen wird.” (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.142)
  • Durch Zurückweisen (ar-Riddah) des Islam, und das durch Taten oder Worte. Wenn man aber zum Islam zurückkehrt, darf man nicht beten bis man die Gebetswaschung vollzogen hat. Allah ( s ) sagt: “Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.” (Qur´an 5:5)
    Und Allah ( s ) sagt: “Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.” (Qur´an 39:65)
  • Durch direkte Berührung des eigenen Geschlechtsorgans oder des einer anderen Person mit der bloßen Hand; das gilt für Mann oder Frau, jung oder alt. Und es gibt viele Hadithe, die die Gebetswaschung nach Berühren von Geschlechtsgliedern für ungültig erklären. Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wer seinen Penis berührt, soll die Gebetswaschung (Wudu’) vollziehen, und wenn eine Frau ihr Geschlechtsteil berührt, soll sie ihre Gebetswaschung (Wudu’) vollziehen.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.7076)
    Und der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wer seinen Penis berührt, soll nicht beten, bevor er die Gebetswaschung (Wudu) vollzogen hat.” (Sunan Abu Dawud)
    Und der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wer seinen Penis mit bloßer Hand berührt, muss die Gebetswaschung (Wudu`) vollziehen.” (Sahih Ibn Habban)
  • Manche Gelehrte sehen die Berührung des Penis nicht als Grund für die Annullierung der rituellen Gebetswaschung an. In der Überlieferung von Talq wird über einen Mann berichtet, der den Gesandten Allahs ( s ) über einen Mann befragte, der seinen Penis berührt, ob er seine rituelle Gebetswaschung vollziehen muss. Woraufhin der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Nein, denn es ist ein Teil von dir.” (Sahih Ibn Habban)

Worin sich die Gelehrten nicht einig sind: annulliert es die rituelle Gebetswaschung oder nicht?

  • Ausscheidungen vom Körper, aus anderen als den zwei Wegen (Urin und Stuhl). Wie Blutverlust, Nasenbluten, Erbrechen und krankhaftes Nasenbluten.
  • Berührung einer Frau mit Lust.
  • Toten-Waschung. Es ist erwünscht, dass man Wudu’ macht.
  • In diesem Punkt geht es um Zweifel. Wenn man Zweifel hat, ob Blähungen abgegangen sind oder nicht, ob während dem Gebet oder nicht, geht man davon aus, dass man noch Wudu’ hat, es sei denn, man hörte ein Geräusch oder nahm Geruch war. Von Abu Huraira ( s ) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wer immer in seinem Bauch etwas merkt, sich aber nicht sicher ist, ob etwas abgegangen ist, soll das Gebet nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder Windabgang verspürt.” (Sahih Muslim)
  • Der Sinn dieser Überlieferung liegt darin, dass man sich sicher sein soll, dass etwas aus einem abgegangen ist. Dies gilt für denjenigen, der sich sicher über seine Reinheit ist, aber zweifelt, ob er Windabgang hatte. Doch derjenige, der an seiner Reinheit zweifelt, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen.

Wann ist die rituelle Gebetswaschung (Wudu’) erwünscht

  • Beim Schlafengehen. Von Al-Bara` bin Azib ( s ) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wenn du zu Bett gehen willst, so wasche dich in der Weise, wie du dies für das Gebet gewöhnlich tust, lege dich dann hin auf deine rechte Seite und sprich: “O Allah, ich bin Dir mit meinem Angesicht ergeben, und meine Angelegenheit überlasse ich Dir, und meinen Rücken lehne ich an Dich, nur wohlwollend und aus Furcht vor Dir; denn es gibt keine Zuflucht und Rettung vor Dir, außer bei Dir. O Allah, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast, und an Deinen Propheten, den Du entsandt hast.” Allahumma aslamtu-wajhi illaik wa faudutu Amri illaik, wa aljaatu Dhari illaik, raghbatan wa rahbatan illaik, la-maljaa wa la-Manjaa mink illa illaik, allahuma amantu bi-Kitabika alldhi ansaltuh wa binabieke alladhi arsaltuh
  • Stirbst du dann in derselben Nacht, so stirbst du auf der natürlichen Grundlage des Glaubens; mache diese Worte aber auch als Letztes, was du sprichst. Ich habe diese dem Propheten ( s ) wieder vorgetragen, und als ich an den Satz "O Allah, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast" kam, sagte ich: "und Deinen Gesandten" und der Prophet ( s ) bemerkte dazu: “Nein, und an Deinen Propheten, den Du entsandt hast.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.5952)
  • Bei der rituellen Unreinheit (al-Dschunub), wenn man essen, trinken oder schlafen gehen will. Von Ammar bin Yaser ( s ) wird berichtet: “Der Gesandte Allahs ( s ) gab die Erlaubnis zum essen, trinken oder schlafen nach dem Geschlechtsverkehr (al-Dschunub), nachdem man die Gebetswaschung vollzogen hat.” (Sunan At Termidhi, Hadith Nr.613)
  • Auch für al-Dschunub, wenn er den Geschlechtsverkehr wiederholen möchte. Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wenn einer von euch seiner Frau beischläft, und es wiederholen will, soll er die Gebetswaschung vollziehen.” (Sahih Muslim, Hadith Nr. 308)
  • Vor dem Pflicht Ghusl und dem erwünschten Ghusl. Von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet: “Der Prophet ( s ) pflegte wenn er eine Ganzwaschung (Ghusl) nach dem Geschlechtsverkehr vornahm, mit der Waschung seiner beiden Hände zu beginnen; dann wusch er sich genauso wie für das Gebet; danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut; dann holte er Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine ganze Körperhaut hinunterlief.” (Sahih Muslim, Hadith Nr.316)
  • Erfrischung der rituellen Gebetswaschung bei jedem Gebet. Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wäre es für meine Umma nicht eine Last, hätte ich sie angewiesen bei jedem Gebet die rituelle Gebetswaschung zu verrichten und mit jeder rituellen Gebetswaschung den Siwak zu benutzen.” (Al-Sunan Al-Kubra, Hadith Nr.3039)

Unerwünschte Handlungen der Gebetswaschung (Wudu')

  • Das Aussprechen der Absicht (Niyyah). Die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Zur Durchführung der rituellen Gebetswaschung muss sie davor gefasst werden. Ibn al-Qayyim (Rahimahu Allah) sagte: "Weder der Gesandte Allahs ( s ), noch seine Gefährten, sagten am Anfang der Gebetswaschung oder vor Verrichten der Notdurft, (Niyyah) "ich beabsichtige". Es gibt auch keinerlei Überlieferungen von ihm, weder mit gutem Beweis (Isnad Sahih) oder schwachem Beweis (Daaief)."
    Schaikh Al-Islam bin Taimiyah (Rahimahu Allah) sagte: "Die Absicht für die Reinheit (Tahara) von Gebetswaschung, ritueller Ganzwaschung (Ghusl), ritueller Reinigung mit Erde (Tayammum), das Gebet, die soziale Pflichtabgabe (Zakaat), die Tilgungen (Kaffarat) und andere gottesdienstliche Handlungen (Ibadat), muss nicht mit der Zunge ausgesprochen werden; nach Einigung der Gelehrten des Islam. Denn die Absicht (Niyyah) soll im Herzen gefasst werden. Wenn jemand fälschlicherweise mit der Zunge etwas ausspricht, was gegen das spricht, was in seinem Herzen ist, so ist das gültig, was er beabsichtigt hat." (Al-Fatawy Al-Kubra, von Schaikh Al-Islam bin Taimiyah, Buch der Taharah, Seite 213)
  • Das Sprechen von Bittgebeten während des Waschens der einzelnen Glieder. Wie manche, die beim Händewaschen sagen: . „Allahuma Aatiny Kitabi beyamini“ „Oh Allah gib mir mein Buch in meine Rechte“. Und wenn sie ihr Gesicht waschen, sagen sie: „Allahuma baied Waghi yaum tabiad Wuguh“ „Oh Allah mach mein Gesicht weiß, an dem Tag wo Du die Gesichter weiß machst.”
    Ibn al-Qayyim (Rahimahu Allah) sagte: "Es wurde von dem Gesandten Allahs ( s ) nichts überliefert, außer dass er bei der rituellen Gebetswaschung (Wudu'), "im Namen Allahs" (Tasmiya) sagte. Und jede Überlieferung über die rituelle Gebetswaschung (Wudu'), die der Gesandte Allahs ( s ) nicht erwähnte und seiner Umma beibrachte, ist erfunden. Es ist nichts bewiesen, außer dass er am Anfang der Gebetswaschung "im Namen Allahs" (Tasmiya) sagte; und nach Beendigung der Gebetswaschung (Wudu'): “Aschhadu an-la-ilaha illa-llah wahdahu la-scharika-lah, wa-aschhadu anna muhammadan abduhu wa-rasuluh, allahuma igalni mina-ltawabin wa igalni mina-lmutataherin.”
    Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Er ist der Einzige und Er hat keinen, der Ihm beigesellt ist, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, Allah mach mich von den reuig Umkehrenden und mach mich von den sich Reinigenden
  • Die rituelle Benetzung des Halses bei der Gebetswaschung (Wudu') nach Bestreichen des Kopfes. Es wurde nicht überliefert, dass der Gesandte Allahs ( s ) bei der Gebetswaschung seinen Hals benetzte. Es gibt keinen richtigen Hadith, der dies aussagt. Und in allen richtigen (gesunden) Hadithen über die rituelle Gebetswaschung des Gesandten Allahs ( s ) hat er seinen Hals nicht benetzt.
  • Unvollständige rituelle Gebetswaschung. Der Gesandte Allahs ( s ) “sah einen betenden Mann, der auf seinem Fuß einen trockenen Fleck (so groß wie ein Dirham) hatte. Der Prophet ( s ) wies ihn dazu an, die Gebetswaschung und das Gebet zu wiederholen.” (Sunan Abu Dawud,Hadith Nr.175)
  • Manche Menschen glauben, dass wenn man die rituelle Gebetswaschung (Wudu') verrichtet hat und auf den Körper oder die Kleidung eine rituell unreine Substanz (an-Nadschasa) kommt, es dann nicht ausreicht, die unreine Substanz zu beseitigen. Vielmehr denken sie, dass man die rituelle Gebetswaschung (Wudu') wiederholen muss. Das ist falsch; man muss nur das, was auf dem Körper oder der Kleidung ist, waschen. Und damit ist seine rituelle Gebetswaschung (Wudu') gültig, weil nichts passiert ist, das die Gebetswaschung (Wudu') bricht.
  • Die rituelle Gebetswaschung zu vollziehen, wenn man bereits im Zustand der rituellen Gebetswaschung (Wudu') ist, ohne dass ein Pflicht-Gebet (Fard) dazwischen liegt.
  • Die Vermehrung der Anzahl der zu waschenden Glieder oder das Waschen der Glieder mehr als dreimal. Das ist gegen das, was der Gesandte Allahs ( s ) befohlen hat. Denn er sagte: “Wer in dieser unserer Sache etwas neu begründet, was nicht dazu (gehört), ist abzuweisen.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.2550)
  • Manche Muslime vernachlässigen es, das ganze Gesicht während der rituellen Gebetswaschung (Wudu') zu waschen, insbesondere die Gesichtsteile nahe den Ohren. Es muss das ganze Gesicht vollkommen gewaschen werden.
  • Manche muslimische Frauen, säubern ihre Babys (Windelwechsel) im Zustand der rituellen Gebetswaschung. Dann beten sie mit dieser rituellen Gebetswaschung (Wudu'), obwohl sie schon dadurch annulliert wurde, indem sie mit bloßen Händen das Geschlechtsteil des Kindes berührt haben.
  • Manche muslimische Frauen haben lackierte Fingernägel; dies ist eine Schicht, die das Wasser daran hindert, die Nägel zu erreichen. Die rituelle Gebetswaschung (Wudu') mit lackierten Nägeln ist nicht gültig, somit auch das Gebet. Sie muss das Gebet wiederholen. Dies ist für jeden Teil des Körpers gültig, den das Wasser, ohne islamisch akzeptablen Grund, nicht erreicht hat.
  • Manche glauben, dass man das Geschlechtsteil vor jeder Gebetswaschung waschen muss. Das ist nicht richtig; dies ist ein Muss für diejenigen, die Stuhlgang hatten oder uriniert haben. Bei Windabgang oder nach dem Schlaf muss das Geschlechtsorgan nicht gewaschen werden, vielmehr kann man sofort mit der rituellen Gebetswaschung (Wudu') beginnen.
  • Manche glauben, dass das Berühren des Geschlechtsorganes eines männlichen Tieres, die rituelle Gebetswaschung (Wudu') annulliert. Schaikh Al-Islam bin Taimiyah (Rahimahu Allah) sagte: Die Berührung des Geschlechtsorganes eines Tieres, ob lebendig oder tot, annulliert die rituelle Gebetswaschung (Wudu') nicht.